Wer darf prüfen?
Zunächst liegt die Verantwortung im Bereich des Arbeitgebers. Er ist allumfassend für den Arbeitsschutz zuständig. Verfügt er nicht über die fachliche Qualifikation, die Aufgaben zum Beispiel der Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel selbst vorzunehmen, muss er fachkundiges Personal mit dieser Aufgabe beauftragen. Er kann dies bei elektrischen Anlagen und Betriebsmittel beispielsweise auf eine Verantwortliche Elektrotechnische Fachkraft übertragen. Diese beauftragt und überwacht die Prüfungen an den besagten Arbeitsmitteln. Für die Prüfung selbst verlangt die Betriebssicherheitsverordnung eine Befähigte Person im Sinne der TRBS 1203. Die Befähigte Person muss daher eine Elektrofachkraft sein, die nicht nur die einschlägigen Normen und Vorschriften kennt, sondern auch aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung in der Lage ist, den betriebssicheren Zustand von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln beurteilen zu können. Diese Person muss sich zudem durch geeignete Weiterbildungsmaßnahmen auf dem aktuellen Stand der Technik und Normen halten. Die befähigte Person muss zudem vom Unternehmen schriftlich bestellt und beauftragt werden. Es dürfen also zum Beispiel Elekromeister,Elektroingeneure, Elekriker die eine befähigung im Sinne der TRBS1203 inne haben prüfen.