DGUV V4 Prüfung
Vorschriften des Arbeitsschutzes gem. der DGUV V4
Die DGUV V4 Maßnahmen des Arbeitsschutzes dienen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit. Nach dem Arbeitsschutzgesetz, das im Jahr 1996 von der Bundesregierung erlassen wurde, ist jeder Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu ermitteln und umzusetzen. Hierzu zählt die Beurteilung und Dokumentation von sämtlichen bei der Arbeit vorkommenden Gefährdungen. Ein Teilgebiet dieser Gefährdungen sind elektrische Gefährdungen. Es leider eine Tatsache, dass elektrische Gefährdungen erhebliche gesundheitliche Schädigungen von Menschen verursachen können, zum Beispiel durch elektrischen Schlag. Elektrizität kann zudem eine Ursache von Bränden und Explosionen sein. Entsprechend der Betriebssicherheitsverordnung hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass elektrische Gefährdungen, denen die Beschäftigten bei der Bereitstellung und Benutzung von elektrischen Betriebsmitteln, beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen sowie bei Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln ausgesetzt sind, ausgeschlossen oder hinreichend begrenzt werden. Um den ordnungsgemäßen Zustand von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln in Unternehmen sowie in öffentlichen und kommunalen Einrichtungen (also, zum Beispiel in Krankenhäusern, Kindergärten und Schulen, oder in Behörden) zu gewährleisten, sind regelmäßige Prüfungen notwendig.